Reisekrankenversicherung
Das Au Pair in New Zealand Programmpaket enthält ein maßgeschneidertes
Versicherungspaket: wenn du sechs Monate als Au Pair arbeitest,
bist du für insgesamt sieben Monate versichert, was dann auch
die Zeit für Flug und Einführungsworkshop in Auckland abdeckt.
Wenn du für zwölf Monate als Au Pair arbeitest, bist du
für das gesamte Jahr versichert.
Das Versicherungspaket von CareMed, das wir in Zusammenarbeit
mit CareMed International Travel Insurance mit diesem Programm
anbieten, beinhaltet folgende Leistungen
ohne Selbstbeteiligung:
Du solltest weiterhin in Deutschland versichert sein, denn das Reiseversicherungspaket deckt nur Kosten ab, die im Ausland entstanden sind. Vorbestehende Erkrankungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Genauere Informationen findest du unter den vollständigen Versicherungsbedingungen und Leistungen.

Falls du nach einer 6- oder 9-monatigen Au Pair-Zeit noch länger im Land
bleiben möchtest, kannst du zusätzliche Monate hinzubuchen (der 7. bzw.
10. Versicherungsmonat ist bereits im Programmpreis enthalten). Der Preis
dafür beträgt 48 Euro pro Monat. Wir empfehlen grundsätzlich einen Versicherungsabschluss
für die maximale zusätzliche Aufenthaltsdauer - also im Zweifelsfall lieber
zu lang als zu kurz. Eine nachträgliche Verlängerung ist möglich, jedoch
nicht empfehlenswert, da im neuen Versicherungszeitraum Erkrankungen aus
dem ersten Versicherungszeitraum als vorbestehend gelten und damit nicht
abgedeckt werden. Darüber hinaus kann die Versicherung den Antrag auf Verlängerung
ablehnen.
Bei einer vorzeitigen Rückreise kann dir die Prämie,
sofern keine Schadensfälle vorlagen, anteilig zurückerstattet
werden, abzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr
von 30 Euro.
Bitte beachte: Dein CareMed Versicherungsschutz bezieht
sich ausschließlich auf deine Reise im Ausland, da diese eine
Reiseversicherung ist! Das bedeutet: Der Versicherungsschutz
beginnt, sobald du am Tag deiner Ausreise deutschen Luftraum
verlässt und endet, sobald du bei deiner Rückreise den deutschen
Luftraum „betrittst“. Demnach ist die Anreise zum/vom Flughafen
nicht versichert. Außerdem sind die Kosten für weiterführende
Behandlungen im Heimatland nicht abgedeckt, wenn du z. B. aus
gesundheitlichen Gründen (z. B. Unfall, etc.) aus dem Ausland
rücktransportiert wirst. Um also nach deiner Rückkehr in Deutschland
sofort wieder versichert zu sein, geben wir dir folgenden Hinweis:
Es gibt die Möglichkeit während deines Auslandsaufenthaltes
eine Anwartschaft bei deiner deutschen Versicherung abzuschließen.
Das bedeutet, dass du in dieser Zeit einen geringeren Betrag
an deine Krankenkasse zahlst und nach deiner Rückkehr ohne Probleme
wieder einsteigen kannst und versichert bist. Bitte erkundige
dich bei deiner deutschen Krankenkasse nach genauen Informationen.
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung kannst du gesondert
abschließen, um eventuelle Stornogebühren abzudecken.
Die Versicherung greift bei