Ab März 2012 können nun endlich auch die Österreicher das Working Holiday
Visum beantragen und somit bis zu einem halben Jahr als
Au Pair nach Neuseeland gehen.
Du kannst dich für unser Au Pair in New Zealand Programm bewerben, wenn du die unten genannten Bedingungen erfüllst:
zwischen 18 und 30 Jahre alt
200 Stunden Kinderbetreuungserfahrung innerhalb der letzten 3 Jahre (davon 150 außerhalb der eigenen Familie)
gültiger EU-Führerschein
ausreichende Englischkenntnisse (Schulenglisch ist i.d.R. ausreichend)
einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
kinderlos und nicht verheiratet
Schulabschluss oder abgeschlossene Ausbildung oder abgeschlossenes Studium
Internetzugang mit gültiger E-Mail Adresse, die regelmäßig abgerufen werden kann
10 Wochen Verfügbarkeit für eine Abreise (genauer Abflugtermin kann erst bei Platzierung festgelegt werden)
keine medizinischen Einschränkungen der Au Pair Tätigkeit/Flugtauglichkeit
Du bist erst 17 Jahre alt, aber möchtest dich jetzt schon für das Au Pair in New Zealand Programm anmelden?
deutsche/österreichische Staatsangehörigkeit oder Reisepass mit folgender
Nationalität*
gültiger Reisepass
Aufenthaltsort außerhalb Neuseelands zum Zeitpunkt der Bewerbung
noch nie ein Working Holiday Visum beantragt
Nachweis bei Einreise über genügend finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, in etwa 4200 NZ$
(ca. 2300 Euro)
für den Visumsantrag wird zur Zahlung der Gebühr eine Kreditkarte (nur VISA oder MasterCard) benötigt
*Hinweis: Leider gibt es noch kein bilaterales Abkommen zwischen der Schweiz
und Neuseeland.
Mit dem Working Holiday Visum kannst du bis zu zwölf Monate (für
österreichische Staatsbürger bis zu 6 Monate) in Neuseeland bleiben.
Eine Mindestaufenthaltsdauer schreibt das Visum nicht vor, allerdings musst
du natürlich sechs Monate Zeit für deine Tätigkeit als Au
Pair haben. Du musst das Visum selbst online beantragen und bezahlen. Wir
unterstützen dich durch eine ausführliche Anleitung mit allen
nötigen Informationen und sind bei Fragen natürlich auch für
dich da. Das Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden.