| 1. Bis wann sollte ich mich für Work and Travel New Zealand anmelden? |
| Grundsätzlich kannst du dich das ganze Jahr über für das Programm anmelden. Deine Bewerbung sollte dabei spätestens 2 Monate vor deinem gewünschten Ausreisedatum bei uns eingegangen sein. |
| |
| 2. Wann muss ich den Reisepreis zahlen? |
| Direkt nach der Anmeldung wird eine Anzahlung von 10% des Reisepreises fällig. Die restlichen 90% des Reisepreises müssen bis spätestens 6 Wochen vor Ausreise beglichen werden. |
| |
| 3. Bekommen meine Eltern während meines Aufenthaltes in Neuseeland weiter Kindergeld für mich? |
| Das hängt von der Kindergeldstelle ab. Wir stellen dir gerne eine Teilnahmebestätigung aus, die du dort vorlegen kannst. Allerdings können wir damit nicht garantieren, dass das Kindergeld weitergezahlt wird. Die meisten Kindergeldstellen zahlen das Kindergeld nicht weiter. |
| |
| 4. Muss ich mich arbeitslos melden für den Zeitraum meiner Reise? |
| Das kommt auf deine Ausbildungsstatus an. Am besten klärst du das mit dem Arbeitsamt. Wir stellen dir gern eine Teilnahmebestätigung aus. |
| |
| 5. Bekomme ich ein Teilnahmezertifikat? |
| Ja. AIFS Deutschland stellt dir nach deiner Rückkehr automatisch ein Teilnahmezertifikat aus. Trotzdem solltest du dich in Neuseeland um Referenzen von deinen jeweiligen Arbeitgebern bemühen, da diese sich in deinem späteren Lebenslauf sehr gut machen werden. |
| |
| 6. Wie gut müssen meine Englischkenntnisse sein? |
| Du solltest dich gut verständigen können, dann wird dir unter anderem auch die Jobsuche leichter fallen. Falls du dich unsicher fühlst, können wir dir für die ersten Wochen gerne einen Sprachkurs in Auckland vermitteln. |
| |
| 7. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um ein Working Holiday Scheme Visa zu bekommen? |
| Du musst zwischen 18 und 30 Jahre alt und deutscher oder österreichischer Staatsbürger sein. Außerdem solltest du über gute Englischkenntnisse verfügen. Du darfst das Working Holiday Visum für Neuseeland noch nie zuvor ausgestellt bekommen haben und musst zudem über ausreichend finanzielle Mittel verfügen (derzeit NZ$ 4.200). Du darfst nicht mit Kindern einreisen. |
| |
| 8. Wie wird das Working Holiday Scheme Visum beantragt? |
| Das WHS Visa muss von dir online spätestens 6 Wochen vor der Ausreise beantragt werden. Nähere Informationen dazu findest du in unseren Visainformationen. |
| |
| 9. Stimmt es, dass die Anzahl der Visa begrenzt ist? |
| Nein. Zur Zeit ist die Anzahl der Visa unbegrenzt. |
| |
| 10. Brauche ich ein polizeiliches Führungszeugnis? |
| Du musst in deinem Antragsformular die Frage beantworten, ob du vorbestraft bist. Diese Frage solltest du ehrlich beantworten; ein Führungszeugnis musst du aber erst einmal nicht beantragen, sondern erst dann, wenn du dich die neuseeländischen Behörden hierzu auffordern. |
| |
| 11. Wie lange ist das Visum gültig? |
| Sobald das Visum ausgestellt ist, hast du ein Jahr Zeit, um nach Neuseeland einzureisen. Ab dem Tag deiner Einreise ist das Visum dann für Deutsche maximal 12 Monate und für Österreicher maximal 6 Monate gültig. |
| |
| 12. Kann ich mit meinem Visum von Neuseeland nach Australien reisen und wieder einreisen? |
| Ja, dies ist möglich. Wichtig ist jedoch hier, dass du auf jeden Fall dein Rückflugticket nach Deutschland oder Österreich dabei hast. Oftmals wollen die Immigrationsbehörden (insbesondere in Australien) bei deiner Ausreise aus Australien zurück nach Neuseeland dein Ticket sehen, mit dem du dann von Neuseeland wieder nach Deutschland oder Österreich fliegst.
|
| |
| 13. Bekomme ich für mein Working Holiday Scheme Visum in Neuseeland ein „top-up“, falls ich während der 12 bzw. 6 Monate das Land verlasse? |
| Nein, ein „top-up“ ist leider nicht möglich. Falls du zwischendurch beispielsweise einen Abstecher nach Australien planst, sollte dir klar sein, dass dein Visum nicht um die Zeit, die du in Australien verbracht hast, verlängert wird. |
| |
| 14. Kann ich in Neuseeland auch Hochschulkurse belegen? |
| Ja, solange die Teilnahme nicht länger als 6 Monate dauert, kannst du auch an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen. |
| |
| 15. Kann ich auch mit einem Touristenvisum in Neuseeland arbeiten? |
| Nein, das ist nur mit einem Working Holiday Visum möglich. Wenn du ein Volontär Projekt planst, ist dies mit einem Touristenvisum möglich. |
| |
| 16. Was muss ich bei der Einreise nach Neuseeland nachweisen? |
| Du musst bei deiner Einreise den Nachweis einer Rück- oder Weiterreiseflugticket, sowie einen Geldnachweis erbringe, aus dem hervorgeht, dass du über mindestens 4.200 NZ$ verfügst. Zusätzlich musst du nachweisen, dass du eine umfassende Reisekrankenversicherung für die Dauer deines gesamten Aufenthaltes in Neuseeland hast. Wir empfehlen dir hierfür unser CareMed Gold Reiseversicherungspaket. |
| |
| 17. Wie weise ich die 4.200 NZ$ nach? |
| Du kannst das Geld bei deiner Einreise durch einen aktuellen Girokontoauszug nachweisen, der nicht älter als 14 Tage sein darf. Diesen solltest du bei der Einreise bei dir haben. Das Girokonto muss auf deinen Namen laufen. |
| |
| 18. Benötige ich irgendwelche Impfungen für Neuseeland? |
| Es sind keine bestimmten Impfungen für Neuseeland vorgeschrieben. Wir empfehlen dir jedoch eine Tetanus und Diphtherie Impfung. Lasse dich dazu aber bitte noch einmal von deinem Hausarzt beraten! |
| |
| 19. Kann ich schon auf dem Hinflug Zwischenstopps einlegen? |
| Nein, dies ist leider nicht möglich. Du fliegst direkt nach Neuseeland. Auf dem Hinflug finden lediglich Tankstopps statt. Bei manchen Airlines muss auch bei diesen Tankstopps die Maschine gewechselt werden. Die von dir gebuchten Zwischenstopps kannst du dann auf dem Rückflug einlegen.
|
| |
| 20. Wie lang dürfen die Zwischenstopps sein? |
| Das hängt von den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes ab, wo du den Zwischenstopp einlegen möchtest. In Australien darfst du dich zum Beispiel bis zu 3 Monate mit einem Touristenvisum aufhalten, welches du vor Reiseantritt beantragen musst. In den meisten Ländern, in denen wir einen Zwischenstopp anbieten, ist ein Aufenthalt von mindestens 30 Tagen erlaubt. Genauere Infos dazu findest du unter www.auswaertiges-amt.de und http://www.bmeia.gv.at/ . |
| |
| 21. Muss ich mich vor meiner Ausreise auf eine Route festlegen oder kann ich das spontan vor Ort machen? |
| Du musst dich bei Programmanmeldung auf eine Route festlegen und kannst diese dann später nicht mehr ändern. Gegen eine geringe Gebühr kannst du vor Ort deine Flugtermine noch ändern. |
| |
| 22. Wie viel Gepäck darf ich mit nach Neuseeland nehmen? |
| Wir empfehlen ein Gepäckstück à maximal 20 kg und ein Handgepäckstück à maximal 7 kg. Die genauen Bedingungen kannst du deinem Handbuch entnehmen, dass du nach deiner Anmeldung erhältst. |
| |
| 23. Kann ich in Neuseeland auch einen Englisch-Sprachkurs absolvieren? |
| Ja, du kannst über uns auch einen Sprachkurs mit Unterkunft und Verpflegung bei einer neuseeländischen Gastfamilie in Auckland buchen. Auch die Buchung des Sprachkurses ohne Unterkunft ist möglich. Während des Sprachkurses hast du die Möglichkeit, dich in Ruhe um einen Job zu kümmern. Bei Unterkunft in einer Gastfamilie lernst du ganz nebenbei auch den neuseeländischen „way of life“ kennen. Außerdem sind gute Englischkenntnisse bei der Jobsuche von Vorteil.
|
| |
| 24. Was ist die beste Reisezeit für Neuseeland? |
| Die wärmeren Monate sind von November bis April. Während dieser Zeit wirst du allerdings auch auf die meisten Touristen treffen. Ende Dezember bis Ende Januar sind in Neuseeland Ferien. Dann sind auch die Einheimischen unterwegs und es kann mit günstigen Unterkünften und Transportmitteln schon mal eng werden. In der Nebensaison (Oktober/November und April/Mai) sind trotz guter Reisemöglichkeiten nicht mehr ganz so viele Touristen unterwegs und die Preise sind deutlich niedriger. Die Monate Juni bis September eignen sich hervorragend zum Skifahren, allerdings sind dann einige Unterkünfte und Wanderwege wegen Unpassierbarkeit geschlossen. Die beste Reisezeit hängt also ganz von deinen Plänen ab! |
| |
| 25. Was für Jobs gibt es? |
| Grundsätzlich kannst du während deines Aufenthaltes in Neuseeland überall arbeiten, vorausgesetzt, du bringst die notwendigen Qualifikationen für den Job mit. Farmen, Bars, Hotels, Schwimmbäder oder Büros sind nur einige mögliche Arbeitsplätze. |
| |
| 26. Wie lange kann ich einen Job ausüben? |
| Ein Job kann für die Gültigkeitsdauer des Working Holiday Visums, also für 12 Monate, ausgeübt werden. Dabei muss der Arbeitgeber nicht mehr wie früher alle dei Monate gewechselt werden. Jetzt ist es möglich 12 Monate bei einem Arbeitgeber zu jobben. |
| |
| 27. Kann ich auch in meinem erlernten Beruf arbeiten? |
| Prinzipiell ist das sicher auch möglich, allerdings hängt dies sehr von guten englischen Referenzen und deinen englischen Sprachkenntnissen ab. Falls du einen bestimmten Job in Neuseeland anstrebst, solltest du dich am Besten schon vorab von Deutschland bzw. Österreich aus über die jeweiligen Anforderungen informieren und vielleicht auch schon erste Kontakte knüpfen. |
| |
| 28. Was genau ist WWOOF? |
| WWOOF (World Wide Opportunites on Organic Farms) ist eine Organisation mit rund 800 Mitgliedsfarmen allein in Neuseeland, auf denen du während deines Aufenthalts in Neuseeland arbeiten kannst. Du bekommst zwar kein Geld für die geleistete Arbeit, dafür aber freie Kost und Logis. Die Arbeit umfasst zum Beispiel Zäune aufstellen und ausbessern, Unkraut jäten oder bei der Ernte helfen. Die WWOOF-Mitgliedschaft kannst du über uns zum Programm dazubuchen. |
| |
| 29. Brauche ich während meines Aufenthaltes in Neuseeland eine Reisekrankenversicherung? |
| Ja, du benötigst für die gesamte Dauer deines Aufenthaltes in Neuseeland eine Reisekrankenversicherung. Diese musst du bei deiner Einreise nachweisen können. Deine deutsche Krankenversicherung reicht nicht aus! Wir bieten dir für 48 Euro im Monat unser CareMed Versicherungspaket an, das neben einer Reisekrankenversicherung auch eine Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung umfasst. |
| |
| 30. Über welchen Zeitraum kann ich die CareMed Versicherung abschließen? |
| Du kannst die Versicherung von einem bis zu 12 Monaten abschließen. Bei einer vorzeitigen Rückreise wird dir gegen eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 30 Euro die Prämie für die nicht genutzten Monate anteilig zurück erstattet - vorausgesetzt, es ist kein Schadensfall eingetreten. |
| |
| 31. Kann ich meine CareMed Versicherung auch vor Ort verlängern, wenn ich doch länger als geplant in Neuseeland bleiben möchte? |
| Eine Verlängerung der Versicherung vor Ort ist grundsätzlich möglich. Wir empfehlen dir jedoch, die Versicherung schon vorab für die maximal geplante Aufenthaltsdauer abzuschließen. Krankheiten und Verletzungen, die während des ursprünglichen Versicherungszeitraumes aufgetreten sind, gelten im Verlängerungszeitraum als Vorerkrankung und sind damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
| |
| 32. Was passiert, wenn ich kurz vor der Ausreise nach Neuseeland krank werde und nicht reisen kann? |
| Dann informiere umgehend AIFS Deutschland! In diesem Fall musst du die Reise stornieren. Die anfallenden Stornierungskosten übernimmt bei schwerer Krankheit und mit Vorlage eines ärztlichen Attestes die Reiserücktrittskostenversicherung. Du solltest deshalb unbedingt eine Reiserücktrittskostenversicherung (2,5% des Programmpreises) abschließen. |
| |
| 33. Muss ich meine Versicherung in Deutschland oder Österreich für die Zeit meines Auslandsaufenthaltes kündigen? |
| Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Informiere dich am besten bei deiner eigenen Versicherung über die günstigste und praktischste Lösung. |
| |