Auslandsreiseversicherung
Sicher ist sicher. Gut abgesichert im Ausland
Um an unseren Auslandsprogrammen teilnehmen zu können, musst du ausreichend versichert sein. In der Regel reicht der Schutz einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Daher bieten wir ein Reiseversicherungspaket und eine Reiserücktrittskosten- sowie eine Reiseabbruchversicherung an.
Reiseversicherungspaket
In Zusammenarbeit mit CareMed bieten wir ein maßgeschneidertes, günstiges Reiseversicherungspaket an:
Reisekrankenversicherung
- Reiseunfallversicherung
- Reise-Assistance
- Reisehaftpflichtversicherung
- Reisegepäckversicherung
Zone 1
Für alle Programme in Kanada, bzw. wenn du auf dem Rückflug einen Zwischenstopp von mehr als 2 Wochen in den USA oder Kanada planst, schließe bitte die CareMed Auslandsversicherung Zone 1 - Welt mit USA und Kanada - ab. Ansonsten bist du bei deinem Aufenthalt in Nordamerika nicht versichert.
Zone 2
Für alle anderen Länder außer USA und Kanada. Wenn du auf dem Rückflug keinen Stopp oder Aufenthalt in den USA oder Kanada planst, schließe bitte die CareMed Auslandsversicherung Zone 2.
KFZ-Versicherung
Sofern dir ein Auto zur Verfügung gestellt wird, wird deine Au Pair Familie dich über ihre eigene KFZ-Versicherung für die Zeit deiner Au Pair-Tätigkeit mit versichern. Bitte beachte, dass diese Versicherungspolicen (ähnlich wie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz) immer eine Selbstbeteiligung enthalten, für die du im Schadenfall selbst aufkommen musst.
Du kannst über uns optional eine KFZ-Selbstbeteiligung-Versicherung buchen. Diese Versicherung übernimmt für ein Jahr (im Falle einer Verlängerung vor Ort bis zu max. 2 Jahren) deine Selbstbeteiligung bis zu einer Höhe von max. 1.000 Euro je Schadensfall (begrenzt auf zwei Schadensfälle).
Da die Selbstbeteiligung bei der von den Gastfamilien abgeschlossenen KFZ-Versicherung bei allen unseren Au Pair Programmen ca. 1.000 Euro (abhängig vom Wechselkurs) nicht übersteigt, bist du also in voller Höhe abgesichert.
Die Versicherung übernimmt außerdem im Schadensfall die Selbstbeteiligung bei von dir (im Land deiner Gastfamilie) angemieteten Mietwagen.
Wir empfehlen, diese Versicherung dazu zu buchen.
Kosten: einmalig 49 Euro
Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen darüber hinaus, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, die mögliche Stornokosten abdeckt.
Die Versicherung greift u.a. bei:
- Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei vorheriger Arbeitslosigkeit
- wirtschaftlicher Notlage
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- unerwartet schwerer Krankheit
- nachträglich unerwarteter Zuteilung eines Studienplatzes
- erforderliche Nachholung von Abitur oder Prüfung an Uni/FH
- schwerem Unfall
- Tod
Reiserücktrittskostenversicherung Plus (inkl. Reiseabbruch)
Alternativ kannst du auch die Reiserücktrittskostenversicherung Plus abschliessen, die zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung beinhaltet. Du bekommst dann deinen Reisepreis (abzüglich der Flugkosten) anteilig zurückerstattet, falls du deine Reise vorzeitig beenden musst.
Die Versicherung greift u.a. bei:
- unerwartet schwerer Krankheit (auch von nahen Angehörigen)
- schwere Unfallverletzung oder Tod (auch von nahen Angehörigen)
Covid-19-Ergänzung
Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt zwar die Kosten eines Rücktritts im Falle einer Erkrankung an Covid-19, nicht jedoch den Rücktritt oder das Verschieben der Reise, weil man pandemiebedingt in Quarantäne muss.
Die Covid-19-Ergänzung leistet wie folgt:
- Entstehende Umbuchungskosten (bis max. zur Höhe der Stornokosten) oder Stornokosten werden ersetzt, wenn ein Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt und aus diesem Grund eine Quarantäne, infolge einer behördlichen Maßnahme oder einer Anordnung durch den Amtsarzt, verordnet wird.
Kosten
- Reiserücktrittskostenversicherung: 3% vom Reisepreis (inklusive Covid-19-Ergänzung: 3,5% vom Reisepreis)
- Reiserücktrittskostenversicherung Plus (inkl. Reiseabbruch): 4 % vom Reisepreis (inklusive Covid-19-Ergänzung: 4,5% vom Reisepreis)
Die genauen Versicherungsbedingungen findest du unten zum Download.
Insolvenzversicherung
Gemäß dem am 30. Juni 2021 verkündeten Reisesicherungsfondsgesetz (RSG) müssen alle Reiseveranstalter über eine Versicherung verfügen, die erhaltenen Kundengelder absichert. AIFS ist beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) versichert und die Insolvenzversicherung ist bei uns immer im Preis enthalten. Den sogenannten Sicherungsschein, der die Versicherung bestätigt, erhältst du von uns zusammen mit deiner Anzahlungsrechnung.
Was leistet der DRSF für mich?
Der DRSF ist vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beauftragt worden, Pauschalreisen oder Reisen mit verbundenen Reiseleistungen für den Fall abzusichern, dass der Reiseanbieter zahlungsunfähig wird (wovon wir bei AIFS natürlich nicht ausgehen!). Im Insolvenzfall sorgt der DRSF dafür, dass du geleistete Anzahlungen zurückbekommst, bzw. aus dem Urlaubsort nach Hause gebracht wirst.